Meine Bekannte möchte wegen ihrer Kinder (2006 in Korea und 2010 in Deutschland geboren), von denen das ältere inzwischen die Schule besucht, gerne in Deutschland bleiben, zumal auch der Ehemann langfristig eine Rückkehr beabsichtigt, und erwägt die Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG. Meine Bekannte lebt vom elterlichen Einkommen, wies die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und ihre Kinder seit 2006 mit Verpflichtungserklärungen ihrer Familie gemäß §68 AufenthG nach und hat bisher keinerlei öffentliche Mittel in Anspruch genommen (§9a Abs. 2 AufenthG, Nr. 2). Da bisher drei Verpflichtungserklärungen, eine für meine Bekannte, eine für das ältere Kind, und eine für den Ehemann und das jüngere Kind, vorlagen, wurde überdies auf Verlangen seitens des Bürgeramts zwecks Erteilung eines Aufenthaltstitels Anfang Februar 2013 vom Onkel meiner Bekannten eine neue, auf drei Jahre befristete Erklärung für sie und die beiden Kinder vorgelegt.