Mietrecht (Quadratmeterfläche)
Sachverhalt: Als Vermieter habe ich im Juli 2002 in einem zunächst bis März 2006 befristeten Mietvertrag (RNK-Formular Nr. 545) für eine Einfamilienhaushälfte (nicht unterkellert) in Berlin bei der pauschalen Angabe der Quadratmetergröße alle Räume in 3 Geschossen einfach addiert und 114 qm eingetragen (einschl. eines komplett ausgebauten Kniestock-Dachbodens von 10 qm Grundfläche); das war quasi als komplette Wohnfläche gemeint (auf der Basis der Architektenunterlagen und Baugenehmigung von 1999). ... Die Quadratmeter hatten für das Mietverhältnis jedoch insofern keine Bedeutung, als alle Betriebskosten (Heizung, Müllabfuhr, Wasser, Schneebeseitigung usw.) zwischen den Mietern und den Leistungserbringern unmittelbar in eigenständigen Verträgen abgerechnet wurden. ... Fragen 1.