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Beendigung einer unerlaubten Untervermietung einer Garage

8. Mai 2013 18:14 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe meine Garage unerlaubt, mit mündlicher Absprache, an eine Kontaktperson untervermietet, die auch die Monatliche Miete überweist.
Das war 2008 und für ca.1 Jahr geplant.
Der eigentliche Nutzer ist mir unbekannt.
In der Garage wird angeblich der Inhalt eines damals verkauften Hauses gelagert.
Das wurde mir gesagt und da die Garage nicht ordentlich verriegelt ist(siehe unten), konnte ich nachsehen. Man sieht lauter Kunstoffsäcke, scheint also zu stimmen.
Ende 2011 habe ich die Kontaktperson telefonisch benachrichtigt, das ich vorraussichtlich ausziehen möchte und man die Garage doch bitte leeren soll.
Nachdem ich ca. im April 2012 nachfragte wurde mir so ungefähr gesagt die Nutzer bis Herbst keine Zeit hätten.
Ich möche noch dazu schreiben, daß die Kontaktperson, laut ihren Angaben, gesundheitliche Probleme hat und vermutlich, das letzt Jahr, längere Zeit im Krankenhaus(auch intensiv) verbrachte.
Jetzt habe ich meine Wohnung gekündigt und die Kontaktperson informiert.
Da ich möglichst schnell die Garage leer bekommen möchte,
habe ich in einem zweiten Anruf geäußert, daß die Garage bis (Datum in 14 Tagen) leer sein muß, ansonsten würde ich den Inhalt selbst entsorgen.
Es riecht in der Garage wie zu lange genutzte Straubsaugerbeutel(milben?) und seit ich ca. im Jahr 2011(weiß nicht mehr genau) zufällig sah, das das Tor offen stand hat sich scheinbar nichts verändert.
Auf Nachfrage nach den Nutzern erhalte ich immer nur Aussagen, das sich die Kontaktperson darum kümmern will.
Ich habe die Adresse und die Handynummer der Kontaktperson, habe sie damals einmal gesehen.
Kann ich den Inhalt der Garage einfach ab dem (nach Datum in 14 Tagen) entsorgen?
Die Kosten dafür würden vermutlich im Rahmen bleiben und ich würde das der Ungewissheit vorziehen.
Außerdem will ich den Zustand der Garage überprüfen ob sie eine Feuchteschaden hat und auch lüften.
Was wäre rechtlich Ok?
Kann ich den Inhalt notfalls woanders deponieren?(ungern)

8. Mai 2013 | 18:33

Antwort

von


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07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Gegenüber dem Vermieter haften Sie auf Räumung der Garage.

Sie sind also dafür verantwortlich, dass die Garage zum Übergabezeitpunkt leer ist.

Sie sollten dem Untermieter eine letzte Frist setzen.

Hält er die Frist nicht ein, müssen Sie den Inhalt der Garage entsorgen.

Sie können bei dem Untermieter dann aber Schadensersatz für Ihre Aufwendungen verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

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