Abfindung und Aufstockung bei Altersteilzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Mein Vertrag enthält keine Regelung über Abfindungszahlungen, nur im § 11 (Auslegungsfragen) ist der folgender Satz vermerkt: „Für die Auslegung dieses Vertrages ist maßgeblich das AtG in seiner jeweils geltenden Fassung.“ Daher stellen sich für mich folgende Fragen: a) Habe ich Anspruch auf eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes oder für die Rentenabschläge?