Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. ... Dazu gibt es noch UDHR §22: Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. ... Ansonsten die Annahme das BauGB ein Wille des Volkes in einem Demokratischem Statt ist und damit gültig, widerspricht dem UDHR §30. 4) Rechtliche Frage Nehmen wir einen Beispiel-Fall: ich kaufe mir eine Wiese mit Zufahrtstrasse und bei einem Zuständigem Bauamt frage nach einer Genehmigung um ein z.B. autarkes Haus zu bauen (um die weitere Erschliessungsmassnahmen zu eliminieren).