Fahrrad Unterstand
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Wir wohen als Eigentümer in einer WEG mit 4 Wohnungen. 3 davon gehören einem Eigentumer mit 71.2% und eine Wohnung gehört uns mit 29.8 % Anteil. auch der andere Eigentümer wohnt im Gebäude und bewohnt 2 Wohnungen, die Dritte nutzt er als Gästewohnung. es existieren 4 Stellplätze im sehr großzügig gestaltetem Hof und dazu noch 2 Garagen separat auf dem Grundstück. Uns gehören ein Stellplatz und eine Garage. insgesamt gibt es zur zeit 5 Personen im Haus.( wir sind 2 Erwachsenen und ein jugendlicher von 15 Jahren.) es geht nun um den Fahrrad Abstellplatz. vereinbart wurde vor 3 Jahren, das Fahrrad unseres Sohnes vorne an der Hauswand im Hof ab zu stellen, wo es einigermaßen geschützt steht, die anderen beiden Fahrräder von beiden Parteien stehen in den Garagen.