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Erschleischung von Sozialgeldern

15. August 2012 20:50 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Moritz Kerkmann

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Folgendes Problem:
Nach einer finanziellen Notlage haben meine Eltern Haus und Grundstück an meinen jüngeren Bruder übertragen. Es wurde ein Mietvertrag aufgesetzt. Anschließen wollte mein Bruder natürlich keine Miete von meinen Eltern haben. Gewissenlos und ohne nachzudenken reichte meine Mutter vor 7 Jahren den Mietvertrag beim Arbeitsamt ein ( damals arbeitslos, heute Rentner) und erhielt seitdem 300,00 Euro Wohngeld. Mein Bruder hat das Geld natürlich nicht bekommen. Möchte noch erwähnen, dass meine Mutter seit ca 20 Jahren Alkoholikerin ist.
Nun hat mein Bruder ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, um sich dazu zu äußern.
Er hat natürlich keine Mieteinnahmen beim Finanzamt angegeben.
Ich muss dazu sagen, dass meine Mutter des öfteren durch lügen und schwindeln ihre 3 Kinder in "schwierige" Situationen gebracht hat. Keine Frage, sowas macht eine Mutter nicht und wir können kein Verständnis mehr für ihr Handeln aufbringen.
Also was nun am besten machen. Mein jüngerer Bruder ist nun am überlegen, ob er die ganze Sache mal wieder auf seine Kappe nimmt. Nur das Finanzamt betrügt man nicht.
Außerdem wird er dann als Steuersünder gekennzeichnet sein. Andere Möglichkeit, die ich
befürworte ist, meine Mutter steht für ihr Vergehen ein und zeigt sich selbst beim Arbeitsamt an. Nur leider ist meine Mutter vorbestraft, ich glaube auch wegen Betrug.
Wie wir heute erfahren haben, soll mein Bruder unterschrieben haben, Geld von ihr bekommen zu haben. Er weiss davon nichts, bzw. erinnert sich nicht daran.
Wenn ich richtig gerechnet habe, ist derzeit ein Schaden von über 25.000 Euro entstanden.
Nun meine Fragen:
1. Wie sollen wir uns am klügsten verhalten?
2. Wenn es zu Selbstanzeige meiner Mutter kommt, was erwartet sie ?
3. Macht es Sinn, dass sie sich ihre Krankheit bescheinigen lässt? Sie ist ja dadurch nur eingeschränkt in der Lage, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Sicher wäre es auch ratsam, wenn sie sich schon jetzt um eine Therapie ( eigentlich schon viel zu spät) kümmert.
4. Sie wird das Geld zurückzahlen müssen uns sicher mit Strafe. Sie wird das nie bezahlen können. Wäre für sie dann eine Privatinsolvenz möglich? Können Sozialschulden mit in eine Insolvenz fließen?

Ich möchte, dass mein Bruder aus dieser Sache unbeschadet rauskommt.
Erschleichen von Sozialgeldern ist keine Bagatelle und dafür habe ich auch kein Verständnis, aber es ist auch unsere Mutter.

Vielen Dank im voraus.

B. S.

Sehr geehrte Ratsuchende,

guten Abend und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:

1.
Sicherlich ist es keine Lösung, wenn Ihr Bruder nun irgendwelche Sachen eingesteht, die er gar nicht zu verantworten hat, da er sich so ja nur selber einer etwaigen Strafverfolgung aussetzt.
Insofern ist natürlich zu überlegen, ob Ihre Mutter nicht einer möglichen Einleitung eines Strafverfahrens durch eine Selbstanzeige zuvorkommen sollte. Diesbezüglich kann ich Ihnen nur raten, sich mit Ihren Unterlagen und gemeinsam beim einem Anwalt vor Ort beraten zu lassen. Hier kann dann auch Einblick in die nötige Unterlagen genommen werden.

2.
Im Raum steht eine Strafbarkeit wegen Betrugs. Hierauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Möglich ist auch eine Verurteilung wegen eines besonders schweren Falls von Betrug. Hierauf steht eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten.
Eine mögliche Selbstanzeige, ein Geständnis, die Wiedergutmachung des Schadens, etc. sind dann Faktoren die sich positiv bei der Strafzumessung auswirken. Insofern ist mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, welche zu Bewährung ausgesetzt wird. Der Schaden ist ja nicht unerheblich.
3.
Auch Krankheitsaspekte können bei der Strafzumessung eine Rolle spielen, insofern sind ärztliche Bescheinigungen nicht fehl am Platz.
4.
Mit einer Privatinsolvenz wird Ihre Mutter diese Schulden wohl nicht loswerden können. Von der Restschuldbefreiung sind nämnlich Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung ( und das ist der Betrug ) sowie Geldstrafen ausgenommen, § 302 InsO .

Sollte Ihre Mutter sich für eine Selbstanzeige entscheiden, so sollten Sie vorher einen Rechtsanwalt aufsuchen, um mit diesen schon die entscheidenen Weichen zu stellen, damit die Strafe dann möglichst gering ausfällt.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen aus Achim,

Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt

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