Im Jahr 2013 bis Mitte 2014 habe ich bereits BU-Rente aus diesem Vertrag bekommen. 2014 habe ich einen anderen Job angenommen, mit einer anderen Berufsbezeichnung und einem anderen Tätigkeitsschwerpunkt, woraufhin die AM mit dem konkreten Verweis auf den neuen Beruf die Leistung eingestellt hat. ... (1) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außer Stande ist, ihrem zuletzt vor Eintritt dieses Zustands ausgeübten Beruf nachzugehen. (2) Übt die versicherte Person jedoch nach Eintritt dieses Zustands eine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit aus und ist sie dazu auf Grund ihrer gesundheitlichen Verhältnisse zu mehr als 50 % in der Lage, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. (3) Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne von § 2 ist. (4) Wird uns nachgewiesen, dass ein in Absatz 1 oder 3 beschriebener Zustand für einen Zeitraum von sechs Monaten ununterbrochen vorgelegen hat, gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit. (5) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt oder übt die versicherte Person einen Beruf noch nicht aus, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 und 4 darauf an, das die versicherte Person außer Stande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung entspricht. ______________________________________________ Meine erste Frage lautet: Welcher Beruf ist denn nun nach Satz (1) versichert?