Abwicklungsvertrag - Abfindungshöhe
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich erhielt heute eine Betriebsbedingte Kündigung zum 31.07.2005, gleichzeitig wurde mir ein Abwicklungsvertrag angeboten, der wie folgt lautet: "Der Arbeitgeber hat am 27.06.2005 das mit dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen fristgemäß zum 31.07.2005 gekündigt. ... Darüber hinaus hat der Arbeitgeber ihn darüber belehrt, das der Arbeitnehmer verpflichtet ist, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. §6 Erledigungsklausel Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und Ihrer Beendigung in Verbindung stehen, gleich aus welchem Rechtgrund, hiermit erledigt sind. Etwaige Ansprüche aus unerlaubter Handlung einer Partei dieses Vertrages gegen die andere Vertragspartei sind von dieser Regelung nicht erfasst. §7 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung davon nicht berührt.