Grunderwerbssteuer bei Auflösung vermögensverwaltender GbR Grundeigentum
Sehr geehrte Damen und Herren, wie verhält es sich, wenn eine GBR aus Nicht Verwandten oder Verheirateten Personen zum Zweck eines privaten Grundstückserwerbs gegründet wird mit der GBR-vertraglich vereinbarten Vorgabe, dass zu dem ideellen Bruchteilseigentum jedem GBR-Gesellschafter ein Sondernutzungsrecht an einem definierten und entsprechend der Anteile großen Grundstücksanteil zusteht. Anschließend sollen die definierten Grundstücksanteile Kataster- und Grundbuchamtlich aufgeteilt werden und mit der Auflösung der GBR ins Privatvermögen der Anteilseigner 1:1 übergehen. Ist in dem Fall noch einmal Grunderwerbssteuer fällig?