Laut Pachtvertrag betreibt sie in dem betreffenden Objekt eine Pension, wohnt auch dort selbst mit ihren zwei erwachsenen Söhnen, hat allerdings für diese teilweise Selbstnutzung keinen separaten Mietvertrag, es gibt nur diesen einen gewerblichen Pachtvertrag für die Nutzung des gesamten Objekts als Pensionsbetrieb. ... Abgesehen von einer zu erwartenden Schadensersatzforderung des Investors, der das Objekt nicht rechtzeitig in Besitz nehmen kann und vermutlich vom Vertrag zurücktreten und uns alle entstandenen Vorkosten (Notar, Planungskosten) in Rechnung stellen wird, sowie den vergeblich bezahlten Maklergebühren, müssten außerdem von uns alle Gerichts- und Räumungskosten zunächst übernommen werden. ... Und: Erlischt mit dem Tode der Pächterin (sie ist über 80) automatisch der Pachtvertrag, oder geht der an ihre Erben (die beiden Söhne über) die dann evtl. einfach genauso vertragswidrig, wie ihre Mutter, weitermachen könnten?