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1.014 Ergebnisse für kündigung räumung

5 Jahre Kündigungsverzicht - Einfamilienhaus
vom 18.2.2009 40 € Historischer Preis
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Beide Parteien verzichten bis zum 31.8.2011 (Datum mit Maschinenschrift eingetragen) auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. ... Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. ... Wenn wir mit 3 Monaten kündigen, sollen wir in der Kündigung auf das o.g.
Endrenovierungsverpflichtung
vom 17.6.2015 25 € Historischer Preis
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Der Mieter verpflichtet sich nach Beedngiung der Mietzeit, gleichgültig aus welchen Gründen die Räumung erfolgt, nachstehende Arbeiten ausführen zu lassen. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung, Mietaufhebung oder aus einem anderen Grund, ist weder der Vermieter noch der Mieter verpflichtet, einer Fortsetzung des Mietverhältnisses zu widersprechen.
Mietvertrag: " Bei Ausug ist keine Renovierung notwendig."
vom 13.11.2006 25 € Historischer Preis
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Andernfalls ist der Vermieter nach Räumung berechtigt, die mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters zu öffnen und zu reinigen und zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel vernichten zu lassen.“ Desweiteren wurde unter dem Punkt „Weitere Vereinbarungen“ u.a. folgendes festgehalten: „Die Wohnung wird in einem nicht renovierten Zustand übergeben. ... Dieser ist seit Kündigung des Vertrages – vermutlich krankheitsbedingt – nicht mehr erreichbar.
Kostenvoranschlag für Renovierungsarbeiten zahlen?
vom 12.3.2011 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun kam mein Vermieter nach der Kündigung erneut auf mich zu, um sich ein Bild über den Zustand der Wohnung zu machen und legte mir im Anschluss daran einen Kostenvoranschlag vor, welcher meinen Anteil an den nötigen Renovierungsarbeiten ausweist. ... Abs. 3 und den seit Ausführung der letzten Schönheitsreperatur bis zur Räumung abgelaufenen Zeiträumen.
Einzug des Lebensgefährten
vom 19.1.2008 35 € Historischer Preis
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Wir haben eine Wohnhaus mit zwei abgeschlossen Wohneinheiten. Die obere Wohneinheit haben wir an meine Tochter vermietet, jetzt ist der Lebensgefährte meiner Tochter mit eingezogen, ohne das wir vorher gefragt worden sind. Es ist zwar überall zu lesen, dass vorher schriftlich die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist, aber nirgendwo was wir machen können, um diesen LG wieder aus dem Haus zu bekommen.
Schönheitsreparaturen und Bedingungen einer Wohnungsendabnahme
vom 25.10.2011 58 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Kündigung hat er nach einigen Gesprächen so akzeptiert, zumindest hat er meiner Kündigung nicht schriftlich widersprochen. ... Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel zu vernichten.
Schönheitsreperaturen/ Wirksamkeit!
vom 1.3.2008 25 € Historischer Preis
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. §13 Beendigung des Mietverhältnisses 1.Die Kündigung des Mietverhältnisses ist nur schriftlich möglich. 2.Bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei seinem Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in sauberem Zustand mit allen, auch den von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Vermieter unter Setzung einer Nachfrist auf die Kosten des Mieters die Mieträume öffnen und reinigen sowie neue Schlösser anbringen.. 3.Erfolgt der Auszug des Mieters vor Vertragsende oder vor Ablauf einer Räumungsfrist, so haftet der Mieter bis zu Beendigung des Mietverhältnisses oder bis zum Ablauf der Räumungsfrist für alle aufkommenden Schäden. 4.Der Mieter ermächtigt den Vermieter hierdurch, über zurückgelassene Gegenstände des Mieters frei zu verfügen, die dieser trotz zweimaliger Aufforderung oder innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Auszug oder Räumung nicht entfernt. 5.Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der durch das Leerstehen der Mieträume oder dadurch entsteht, dass im Falle der Neuvermietung nicht der bisherige Mietzins erzielt werden kann.
Renovierungspflicht bei Auszug– BGH-Urteil Az VIII ZR 361/03
vom 3.4.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hier sind unsere Angaben: - Beginn des Mietverhältnisses: 01.08.2002 - Kündigung voraussichtlich zum: 31.08.2005 - Wohnungsgröße: 4 Zimmer, ca. 100 qm, Miete aktuell ca. 800,00 € kalt - Mieter: 2 Erwachsene, Nichtraucher - Mietvertrag einer Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mit "Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB), Fassung 1996" als Vertragsbestandteil - Die Regelungen zu Renovierungsarbeiten finden sich in den AVB: Nr. 4 Erhaltung der Mietsache Nr 4 (1) Der Mieter hat die Mietsache [...] schonend und pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß sauber und von Ungeziefer frei zu halten. [...] ... Nr. 4 Abs. 2 und den seit Ausführung der letzten Schönheitsreparaturen bis zur Räumung abgelaufenen Zeiträumen. ... 6.Falls wir wegen Unwirksamkeit der Klausel nicht zu Schönheitsreparaturen bzw. zu einer Endrenovierung verpflichtet sind: Empfiehlt es sich, zusammen mit der fristgerechten Kündigung der Wohnung auf die Unwirksamkeit der Klauseln hinzuweisen und die Vermietergesellschaft aufzufordern, diese Unwirksamkeit anzuerkennen?
Zeugenvorladung wegen Schuldnerbegünstigung §283d StGB – Risiken und Nebenwirkungen?
vom 2.7.2017 48 € Historischer Preis
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Zeugenvorladung wegen Schuldnerbegünstigung <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/283d.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 283d StGB: Schuldnerbegünstigung">§283d StGB</a> – Risiken und Nebenwirkungen?Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit bitte ich Sie um Ihre Einschätzung zu folgendem Fall. Es geht um eine Zeugenvorladung durch die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Schuldnerbegünstigung ge.
Mietbürgschaft neben Mietkaution?
vom 17.3.2010 55 € Historischer Preis
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Ich bin Vermieter über privaten Wohnraum. 1) Gehe ich recht in der Annahme, daß ich, wenn ich als Mietsicherheit den Betrag einer 3maligen Nettokaltmiete als Bar-Kaution hereinnehme, dann darüber hinaus rechtswirksam keine Bürgschaft zur Absicherung von Miete und Nebenkosten nehmen kann? 2) Kann ich dennoch rechtswirksam eine Bürgschaft annehmen, wenn sich diese lediglich auf etwaige Schadensersatzforderungen beschränkt, die ich evtl. gegenüber dem Mieter haben werde? Der Schadenersatz, für den der Bürge haften soll, bezieht sich dabei auf solche Dinge wie Vertragsverstöße oder Beschädigungen. 3) Falls nicht, gibt es irgeneinen anderen Weg eine rechtswirksame Bürgschaft neben der genannten Barkaution zu begründen?
Kann die Miteigentümerin den Auszug des Mieters verlangen ?
vom 7.5.2013 95 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte, ich habe mal eine Frage zur Kündigungsmoglichkeit. Es geht um ein Haus mit Bruchteilen Es gibt zwei Eigentümer, jeder hält 50 % Nun wurde mit der einem Eigentümerin bereits mündlich vereinbart, dass der Mieter in die Mietwohnung einziehen darf, es gab also eine mündliche Zustimmung und mündlicher Vertrag Dann wurde das formalisiert, sprich ein Eigentümer hat einen schriftlichen Vertrag aufgesetzt mit dem Hinweis das der andere Eigentümer in seiner Eigenschaft als Vermieter auch unterschreibt. Nun will der andere Eigentümer davon nichts wissen und redet von schwebender Unwirksamkeit, dabei war die Miteigentümerin mit dem Mieter grundsätzlich einverstanden, was auch der andere Eigentümer bestätigt Fakt ist das bislang ein Mietvertrag - unterschrieben von einem Eigentümer und Mieter -vorliegt sowie ein vorher gemachte mündlicher Vertrag mit den Eigentümerin und Mieter Es liegt also ein schriftlicher Vertrag vor der allerdings nur von einem Eigentümer unterzeichnet wurde, die andere Eigentümerin hat allerdings erklärt, dass sie den zweiten Eigentümer die Erlaubnis erteilt hatte auch für sie quasi als Vertreter den Vertrag zu unterzeichnen, was sich auch aus dem Vertragstext des Mietvertrages ergibt, zweitens hat die Miteigentümerin dem Mieter erklärt, dass sie mit ihm als Mieter einverstanden sei Meine Frage ist jetzt, kann die Miteigentümerin den Mieter trotz des normalerweise vorherrschenden Kündigungsschutz ohne Zustimmung des Miteigentümers rausklagen, weil sie den Mietvertrag nicht mitunterzeichnet hat und sich an Absprachen nicht erinnern will ?