Der Vermieter wurde darüber vor Einzug der Wohnung (07.08) informiert. ... Sind wir vom § 573a betroffen, so dass uns eine Kündigung ins Haus stehen könnte?
Ich solle auf jeden Fall eine schriftliche Kündigung zum 31.9. einreichen. ... Daraufhin schickte ich unmittelbar die Kündigung per Mail und bestätigte dem Vermieter der neuen Wohnung den Übergabe- & Unterschreibtermin. ... Am 2.7. gab es eine Zwischenabnahme, welche ergab dass gestrichen werden muss (das hatte ich zwar auch beim Einzug- im Mietvertrag wurde aber mit Kuli gedrucktes ‘nicht renoviert ‘ durchgestrichen & teilrenoviert angekreuzt.
Bei unserer Kündigung forderte der Vermieter, dass sämtliche Renovierungsarbeiten von einem Fachbetrieb durchführt werden müssen. ... Wir hatten damals beim Einzug auf unsere Rechnung "drübergefliest", weil der ursprüngliche Fliesenspiegel "veraltet", die Fugen schwarz und die Fliesen nicht gerade waren. ... Bei unserer Kündigung kam uns seinerzeit die Erbengemeinschaft entgegen, dass sie uns einen Monat früher aus dem Mietvertrag gelassen haben.
Meine schulischen Leistungen waren vor dem Einzug schon nicht so berauschend, da ich private Probleme hatte, die auch mit einer Person aus der Schule zutun hatte.
Vom Vermieter werden vor Einzug des Mieters noch folgende Arbeiten durchgeführt: keine 2.Schönheitsreparaturen a)Der Mieter ist zur Durchführung der Schönheitsreparaturen während der Mietzeit verpflichtet. ... Eigentlich hätte der Vermieter nach Eingang der Kündigung Zeit, innerhalb von 2 Monaten einen Nachmieter zu finden.
Die Kündigung muß schriftlich spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats erfolgen. Die Mieter verpflichten sich, innerhalb einer Woche nach Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht bei der Meldebehörde nachzukommen.
Durch die unerwartet hohen Einzüge passierte es dreimal, dass sie auf mein Konto zurückgingen und dadurch von der Bank recht hohe Gebühren eingefordert wurden. ... Die Sache wurde vom Netz-Anbieter an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben und ich bekam 15 Monate nach Vertragsbeginn eine Kündigung.
Weiter haben wir in den eineinhalb Jahren, die wir dort gewohnt haben diverse, durch den Vermieter genehmigte, Einbauten (Einzug einer Wand im Flur zur Schaffung eines dritten Zimmers, Anbringen eines Sicherheitsschlosses usw.) in der Wohnung vorgenommen, welche wir bei Auszug durch ein Ablöseentgelt dem Nachmieter überlassen wollten. ... Zwischenzeitlich hat unser Vermieter nach Erhalt der Kündigung einen Makler eingeschaltet und mitgeteilt, dass die Vermittlung der Wohnung nur durch diesen Makler erfolgen darf.
Die Wohnung wurde vor meinem Einzug seitens der Genossenschaft im September / Oktober 2004 renoviert. Das Mietverhältnis wurde von mir fristgerecht bis 30.04.08 gekündigt, die Kündigung wurde akzeptiert und eine Vorbesichtigung durch die Genossenschaft durchgeführt.
Nachdem ich in meinem Schriftverkehr nach Prüfung tatsächlich keine Kündigung gefunden habe ist das wohl richtig. ... Ich habe mich beschwert warum ich nicht angemahnt wurde bzw. warum überhaupt nicht mit mir gesprochen wurde um zu klären warum der Einzug der Beiträge nicht funktioniert hat.
Am Tage des Einzuges (01.09)mussten wir jedoch feststellen das zusätzlich zu den mehrfachen maximal 2*1m grossen Flecken auf dem Teppichboden, welche am Tage der Besichtigung günstig durch aufgelegte Läufer kaschiert waren, noch eine ausgedehnter Schimmelbefall an der Schrankwand im Schlafzimmer sowie gering ausgeprägter im Bad und im Kinderzimmer kam. ... Wir sind nun im September diesen Jahres dort ausgezogen mit ordnungsgemäßer Kündigung, bei der Wohnungsübergabe gab es nur 2 fehlende Steckdosenleisten sowie eine zerbrochene Antennenanschlussabdeckung zu bemängeln.
Sie werden augenscheinlich seit meinem Einzug vor 9 Jahren von niemanden wirklich genutzt. ... Mit der Kündigung der Kellerräume durch dessen GmbH einher ging wohl der Abbau von acht Heizkörpern im Keller (zwei müssten wegen des Kreislaufes bleiben).
Gleichzeitig habe ich dem Vermieter die Kündigung für die Wohnung gegeben. ... Ich habe 1 Jahr und 3 Monate in der Wohnung gewohnt und war auch verpflichtet bei Einzug zu renovieren, was ich getan habe.
Da dieser Betrag jedoch nicht auf einmal aufgebracht werden konnte, einigte man sich auf € 750,-- bei Einzug und danach monatlich € 100,--. ... Er informierte den Vermieter und dieser akzeptierte die Kündigung mit einer 3-monatigen Frist, also zum Ende Mai 2009, verlangte jedoch die Zahlung von 3 halben Kaltmieten, also € 750,--.
De facto ist es so, dass weder die Hauptmieterin noch die anderen Untermieter vor Ort sind und wir die Räumlichkeiten seit Einzug eigentlich für uns alleine haben und diese in Stand halten. ... Folglich hat die Vermieterin der Hauptmieterin die Kündigung ausgesprochen, da ganz offensichtlich ein Vertragsbruch vorliegt.
Wenige Tage nach Einzug waren deutliche Feuchtigkeits- Schimmelflecke an allen Wänden einer Hausseite zu sehen, welche durch die Tapeten sichtbar wurden und täglich wuchsen. ... Ist diese Kündigung damit wirksam?
Der Vermieter verplichtet sich, vor dem Einzug des Mieters oder, falls dies nicht möglich ist, bis spätestens zum xxxx (kein Eintrag) folgende Arbeiten an den Mieträumen vornehmen zu lassen:" .... ... Bitte schreiben Sie mir doch eine Antwort damit ich weiss, wie ich bei der Kündigung der Wohnung nächste Woche agieren kann.