Teilgewerbliche Nutzung einer selbst genutzten Eigentumswohnung
vom 12.11.2012
70 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In diesem Zusammenhang habe ich daher die folgenden Fragen: 1) Ist es richtig, dass die geltende Rechtssprechung eine Teilungserklärung nunmehr im Wohnungsgrundbuch vorsieht, um einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt – Bewertungsstelle / Einheitswertstelle für Grundvermögen – stellen zu können? ... Diese Wertgrenze muss erreicht werden, um eine steuerrechtliche Anerkennung der zukünftigen Bürofläche durch das Finanzamt zu erwirken. ... 5) Ist ggfls. ein Rechtsmittel / Rechtsbehelf gegen einen Bescheid bzw. eine Mitteilung zu Frage 4) zulässig?