Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin Geschäftsführer einer GmbH und kaufe im Rahmen dessen sehr häufig Ware von Privatleuten an (oftmals auch von den gleichen Leuten, pro Geschäft zwischen 500€ und 10.000€).
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich mich in irgendeiner Art strafbar mache, wenn ich von diesen Leuten nur gegen eine normale Quittung (natürlich mit Name und Adresse des Verkäufers und Unterschrift) die Ware ankaufe. Immerhin glaube ich nicht, dass diese die Einkünfte versteuern.
Bei der Ware selbst handelt es sich um Computerbauteile - also keine illegale Ware. Es geht mir nur darum, ob das Finanzamt uns bei einer Betriebsprüfung in irgendeiner Art dafür belangen könnte, dass wir so viel Material von Privatpersonen beziehen.
Über eine baldige Antwort bin ich Ihnen sehr verbunden.
Mit den besten Grüßen
ein Fragender
Einsatz editiert am 1. November 2022 12:06
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften durch eine GmbH mit Privatpersonen, auch in gehäufter Zahl, ist rechtlich zulässig und nicht zu beanstanden. Eine Privatperson, die einen gebrauchten Gegenstand verkauft und dabei keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, erteilt keine Rechnung, sodass Sie eine solche nicht verlangen können.
Sie begehen durch die beschriebenen Vorgänge keine Straf- oder sonstigen Gesetze.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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- Rechtsanwalt -
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