Jahre später , Verstirbt Mutter ( Person B leibliche Mutter des Sohnes ) bei der Testamenteröffnung stellt sich raus Vater ( Person C der Stiefvater und jetztiger Namensgeber des Sohnes ) und Mutter ( Person B leibliche Mutter des Sohnes ) beide hatten miteinander einen Ehe und Erbvertrag 1975 abgeschlossen in welchem beide Ihren Sohn ( Person D einziges Kind von beiden ) als Schlusserben eingesetzt haben ,in dem Ehe und Erbvertrag steht aber auch dass , von beiden nach dem jeweiligen Tod des erstversterbenden dieser Vertrag ohne Zustimmung des anderen geändert werden darf , was Mutter jetzt auch gemacht hat , Sie hat ein neues Testament gemacht , den Ehe und Erbvertrag für nichtig erklärt und in dem Neuen Testament andere Personen zu Ihren ERBEN benannt, ohne Begründung warum Sie das macht , aber in Besitz Ihrer Gesundheit also Ihr Geistezustand ist in Ordnung , was heißen soll Sie ist nicht verrückt sondern Normal und der Sohn kann damit das Testament nicht anfechten .