Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Erbrecht Betreuer verursacht offene Forderungen

| 5. November 2024 18:05 |
Preis: 55,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


18:48

Hallo zusammen, folgender Fall:

Mutter als Rentnerin im Heim verstorben.
Finanzen wurden durch gerichtlichen Betreuer verwaltet.

AbschlussPrüfung grob fehlerhaft, aber durch das Gericht ohne Bedenken freigegeben.
Offene Forderungen bestehen (Lohnsteuerverein wurde über Jahre nicht gezahlt und EKST nicht gemacht)

Anwälte fordern Kosten nun von den Söhnen. (Es ist noch kein Erbschein vorhanden).

Frage:
a) kann die Forderung der Anwälte sowie die Kosten für Einkommensteuerverein etc. an den damals zuständigen Betreuer weitergeleitet/ verwiesen werden?

b) Es fallen aktuell noch weitere Kosten an: Lohnsteuer für 2022/2023/2024 für den Lohnsteuerverein.
Müssen die Söhne dafür haften auch wenn das noch in die (ehemalige) Zuständigkeit des Betreuers fällt?

5. November 2024 | 18:37

Antwort

von


(331)
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Fragen, wie folgt:

Falls wir hier die gesetzliche Erbfolge haben (kein Testament oder Erbvertrag), dann sind die Söhne Erben der verstorbenen Mutter gem. § 1922 I BGB, gleichgültig ob ein Erbschein vorhanden ist, oder nicht. Damit haften die Söhne auch für die Verbindlichkeiten/Schulden der Mutter.

Ob wiederum ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem damaligen Betreuer besteht, etwa weil dieser die Betreuung nicht ordnungsgemäß geführt hat, steht auf einem anderen Blatt, und kann hier nicht beantwortet werden.

Da aber die Betreuung mit dem Tod endet, sehe ich her tatsächlich die Pflicht der Söhne, die offenen Forderungen zu begleichen, sofern diese begründet sind, was ebenfalls separat geprüft werden müsste.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.


Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller


Rückfrage vom Fragesteller 5. November 2024 | 18:44

Vielen Dank Frau Müller, also wie können wir die Forderung gegenüber der Betreuerin geltend machen? Es kann nicht sein, dass diese einfach ihre Aufgaben im zuständigen Zeitraum vernachlässigt und die Erben, für die Versäumnisse gerade stehen müssen.
mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. November 2024 | 18:48

Zunächst einmal müsste Einsicht in die Betreuungsakte genommen werden, um zu prüfen, ob und wenn ja welche Fehler der Betreuerin nachzuweisen sind. wenn das Betreuungsgericht die Abrechnungen jeweils abgesegnet hat, könnte dies schwierig sein, aber eben nicht aussichtslos. Dann ist zu prüfen, ob die jetzt geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, und ob diese evtl. hätten vermieden werden können, wenn die Betreuerin ordnungsgemäß gehandelt hätte. Sie sollten sich ggf. anwaltliche Unterstützung holen.

Mit freundlichen Grüßen,

RAin Müller

Bewertung des Fragestellers 5. November 2024 | 18:50

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Die Beratung ist schnell und auf dem Punkt erfolgt

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Yvonne Müller »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. November 2024
4/5,0

Die Beratung ist schnell und auf dem Punkt erfolgt


ANTWORT VON

(331)

Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht