Die Mieter sind am 1.4.2001 in das Haus ein- und am 30.6.2006 ausgezogen.Die Küche (Baujahr 87) beinhaltete Kühlschrank und Spülmaschine.Beide Geräte waren beim Auszug nicht mehr vorhanden.Die Mieter behaupten, sie seien defekt geworden und entsorgt worden, weil dies beim Einzug mündlich vereinbart worden sei. Dies wird vom damaligen Vermieter (unser Vater bzw. Schwiegervater) bestritten.Die neu angeschafften Geräte haben die Mieter mitgenommen.Eine zum Geschirrspüler gehörende Verblendung wurde mitentsorgt.Im Türblatt eines Kinderzimmers befindet sich ein größeres, tieferes Loch (ca.3-5 cm).Das Waschbecken im Badezimmer (Baujahr 88 - Komplettsanierung)ist defekt -die Schüssel weist mehrere, längere Sprünge auf (nicht reparabel).Alle aufgeführten Mängel wurden dem Vermieter nicht mitgeteilt, obwohl im § 16 des Mietvertrages geregelt ist, dass Schäden im oder am Mietobjekt dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen sind.