Rückwirkender Arbeitszeitnachweis nach Kündigung - rechtens oder nicht?
Es ergeben sich zwingend folgende Fragen: 1.Ob und inwieweit bin ich verpflichtet, der Forderung über die Arbeitszeitnachweise aus dem Gedächtnis rückwirkend nachzukommen - insbesondere wenn ein solcher Nachweis erstmalig nach Ausspruch meiner Kündigung von mir gefordert wurde. 2.Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir, wenn ich den Nachweis (ausgenommen für den Monat Januar 2015) nicht erbringe?