Maklerprovision vom ehemaligen Vermieter
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Folgender Sachverhalt: Bei Auszug aus der Mietwohnung (nach nur 10 Monaten) habe ich festgestellt, daß die Wohnungsgröße um 25 % geringer ist, als vertraglich angegeben. ... Daher verlange ich nun rückwirkend 25 % der Miete zuzüglich Maklerprovision vom Vermieter - der Vertrag wurde durch einen Makler vermittelt.