Anfang des Jahres kam eine schriftliche Anfrage (keine Aufforderung, kein Termin), "wann ich gedenke zurück zu zahlen". ... Inhalt/Behauptungen hier auszugsweise: a) Anwältin/Anwalt "zeigt hiermit die Beauftragung über die rechtliche Vertretung" des Geldgebers "an" (Vollmacht liegt bei) b) Sein Mandant habe mich (Schuldner) Anfang des Jahres "schriftlich aufgefordert, das Darlehen nun zurück zu zahlen". c) "Im rechtlichen Sinne ist dies als Kündigung des Darlehensvertrages anzusehen." d) "Daraufhin gab es ein Telefonat, mit der Zusage der Rückzahlung des geliehenen Betrages zu Mitte des Jahres" e) "Mitte des Jahres habe der Geldgeber von mir die Information erhalten, dass ich "die Rückzahlung des Betrages ablehne". f) "Statt dessen" habe ich den Geldgeber "auf Ende des Jahres vertröstet". g) "Darf zum Ausdruck bringen", dass der Mandant "nicht gewillt ist, sich weiter hinhalten zu lassen." h) "Ausgehend von der Vereinbarung der Rückzahlung befinden Sie sich nun auch mit der Rückzahlung seit Mitte des Jahres in Verzug, so dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem Basiszins zu zahlen." i) ... ... Ich wies ihn darauf hin, dass wir die Rückzahlung bis Jahresende vereinbart haben und er zu Mitte des Jahres auch keine Einwände dagegen hatte.