Bilderklau für PR-Zwecke
vom 8.9.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Ausgangslage: Ich habe einer PR-Agentur 3 von mir selbst fotografierte Bilder zur Verfügung gestellt im Kontext der Erstellung eines Flyers für ein Projekt an dem ich beteiligt bin. Aus dem Kontext ging nicht hervor, dass ich ihnen die Bilder übereignet haben o.ä., der Mailwechsel war in dem Sinne "habt Ihr noch Bilder für den Flyer" und ich habe Bilder geschickt. Nun, ca. 4 Monate später, sehe ich in einem Flyer eines Projektes, was überhaupt nichts mit unserem zu tun hat - weder rechtlich noch sonst wie (ausser: die beiden Projekte haben ihre Büros im selben Gebäude) - eines dieser Bilder, ohne Kennzeichnung des Fotografen, ohne Verweis auf mein Projekt.