Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Zustimmung des Miteigentümers
vom 19.3.2018
65 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind aktuell dabei eine Wohnung zu kaufen, bei der es bereits vor Kauf diverse Probleme gibt. Der Miteigentümer ist relativer Sturkopf, der seit Wochen (KV wurde vor etwa 6 Wochen beurkundet) nur auf Streit aus ist und alles versucht anzufechten. Dieser besitzt ein Vorkaufsrecht und muss dem Verkauf der Wohnung zustimmen (Zweier-WEG).