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Hotel will Reservierung stornieren

| 14. September 2010 14:39 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jochen Bauer

Hallo,

für eine Hochzeit haben wir in verschiedenen Gasthöfen Zimmer für unsere Gäste reserviert.

Jetzt erhalte ich 4 Tage vor dem eigentlichen Termin von einem Gasthof die Nachricht, dass wir auf 2 von den 4 reservierten Zimmern verzichten müssten, weil das Hotel vertraglich an eine Firma gebunden sei, die unerwartet Zimmer benötigt.

Leider existiert keine schriftliche Reservierungsbestätigung sondern lediglich eine telefonische Zusage. Kann der Gasthof die Reservierung einfach stornieren oder habe ich ein Recht auf die 4 reservierten Zimmer?

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Es handelt sich hier rechtlich gesprochen um einen Beherbergungsvertrag. Dieser Vertrag kommt wie jeder normale Vertrag sonst auch durch die gegenseitig abgegebenen, übereinstimmenden Willenserklärungen zustande. Dabei bedarf es keiner gesonderten Form; es reicht daher aus, daß Sie sich mündlich auf den Abschluß des Vertrages mit dem Hotel geeinigt haben. Sobald das Hotel Ihnen Ihre Zimmerreservierung (mündlich) bestätigt hat, ist der Vertrag geschlossen.
Dieser Vertrag kann nun nicht mehr einseitig gelöst werden, weder vom bestellenden Gast noch vom Hotel. Eine Lösungsmöglichkeit ergibt sich nur dann, wenn beim Vertragsschluß entsprechende Klauseln vereinbart wurden, etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies scheidet hier aber aus, da Sie solche AGB nicht vom Hotel erhalten haben.

Somit hat das Hotel grundsätzlich kein Recht dazu, Ihnen die reservierten Zimmer vorzuenthalten. Sie hingegen haben einen Anspruch darauf, diese Zimmer zur vorgegebenen Zeit beziehen zu können. Wird Ihnen dies verweigert, kann sich das Hotel schadensersatzpflichtig machen, z.B. wenn Sie die Gäste anderweitig und teurer unterbringen mußten, unnötige Fahrtkosten entstanden sind o.ä.

Problematisch ist hier allerdings, daß Sie keine Bestätigung der Reservierung haben. Im Streitfall müßten Sie beweisen, daß Sie die Zimmer tatsächlich bestellt haben und das Hotel Ihnen dies zugesagt hat. Ob entsprechende Rücktrittsmöglichkeiten vereinbart waren, müßte hingegen das Hotel beweisen.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Jochen Bauer
(Rechtsanwalt)

Bewertung des Fragestellers 14. September 2010 | 16:17

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