Ich lebe seit 5.2002,nach 24 jähriger Ehe getrennt,aus der 2 Kinder hervorgingen.Seit Ende des Trennungsjahres reichte mein Mann die Scheidung ein und zahlte nur noch Kindesunterhalt. In 1. Instanz habe ich keine Unterhalt zugesprochen bekommen.Eine Berufung bei OLG erfolgte.Die Prozeßkostenbeihilfe wurde vom OLG nicht gewährt und die Berufungsklage wegen Erfolgslosigkeit abgewiesen.Ich bin 52 Jahre alt,habe ein 19 jähriges Kind in meinem Haushalt,das in Ausbildung steht.Seit 1997 wieder einen gesicherten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst,der jedoch nur 15 Wochenstunden beträgt.Eine Arbeit laut ärztl.Gutachen von max.30 Stunden wäre zumutbar bei leichter bis mittel schwerer Arbeit.Bewerbungen zur Aufstockung waren bisher erfolglos.Nun hätte ich mich auf eine andere Stelle bewerben müssen die die geforderten 30 Stunden ausfüllt auch wenn das ein Arbeitsplatzrisiko bedeuten würde,- so die Ansicht des OLG.Es ist doch nicht als realistisch anzusehen,eine sichere Stelle in der heutigen Zeit aufzugeben,die in dieser Form in der Ehe, extra so gewählt wurde, um nach scheitern der Ehe, mich der jetzigen Notlage auszusetzen und ins Abseits driften zu lassen.