Ich habe das Forum schon durchforstet, ob das alles so rechtmäßig ist und bin zumindest darauf gestoßen, dass in den AGBs ein pauschalisierter Schadenersatz wohl nicht zulässig ist und man dem Vertragspartner die Möglichkeit offen lassen muss, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Ich stelle mir nun folgende Fragen: - Muss ich, nachdem ich vom Vertrag zurückgetreten bin und der Veranstalter offensichtlich keine Kosten hat (Personal, Reinigung, Essen und Trinken - der Saal ist bis 2018 ausgebucht, das hat er uns gesagt, also hat er für das Essen und Trinken immer Verwendung), den vollen Restbetrag begleichen?