verringerte Schuldfähigkeit?
vom 22.12.2014
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Guten Tag, meine Frage lautet folgendermaßen: Wenn jemand über mehrere Jahre hinweg Computerabhängig, Internetsüchtig und Computerspiesüchtig war, sodass er durchschnittlich die meisten Tage 16+ Std vor dem PC verbrachte und keinerlei RealLife hatte und dadurch dann nicht vermochte zu arbeiten oder an Maßnahmen des Jobcenters teilzunehmen um den weiteren Erhalt von ALG2 zu sichern da er nicht in der Lage war das Verlangen nach dem PC einzuschränken und daher dann seine Miete stattdessen durch betrügerische Machenschaften online finanzierte um weiterhin vor dem PC verweilen zu können, kommt es dann bei einer Anklage wegen gewerbsmäßigem Computerbetrug in Frage dass ihm durch einen gerichtlich angeordneten Mediziner eine verminderte Schuldfähigkeit zugeschrieben wird, oder kommt dies nicht in Frage weil so etwas z.B. nur für Glücksspielsucht oder bei Stoffgebundenen Süchten gilt oder weil er ja im Grunde in der Lage war das Unrecht zu erkennen nur nicht in der Lage war das Computerspielen zu unterbinden und anders für die Miete aufzukommen.