Das heisst, dass zwar keiner enterbt wird, aber doch durch die Vorschenkungen das eigentliche Erbe geschmählert wird und somit der eine Erbe vielleicht ein paar Immobilien zur Hälfte mit dem anderen Erben, erbt, aber die diversen Geld und Vorschenkungen nur der andere Erbe hat. ... Auch gibt es gerade im Erbrecht dort zig Fallstricke, die passieren können, etwa muss man sich auf einen gemeinsamen Gutachter einigen, man muss auf Auskunft klagen ( in einer Stufenklage) oder beim Miterben auf Vorschenkungen - etwa bei geshenkten Immobilien- an den Übertragungsvertrag kommen oder aber den Miterben auf BEwerung seiner geschenkten Immobilie verklage, für die Gemeinschaftsobjekte zur Not ein selb. ... Dann hat man noch das Problem der Steuern, also es kann passieren, dass man für gemeinsame Einnahmen Steuern zahlen muss, die man von seinem privaten Konto zahlen muss, von den Einnahmen, indess, sieht man aber wegen der noch ausstehenden Auseinandersetzung der Immibilien nichts, so dass die Mieteinnahen man nicht selber hat, bzw. nicht rankommt aber die Steuern trotzdem anteilig selbst bezhlt werden müssen...