Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Selbstständig mit Online-Portal, was sollte die RS-Versicherung abdecken?

4. April 2007 17:50 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Guten Tag,
ich bin (demnächst) nebenberuflich selbstständig und eröffne ein Online-Portal. Das ist ein Portal für Kleinanzeigen
aus allen Bereichen wie Auto, Jobs, Immobilien usw. Die Anzeigen sollen kostenpflichtig sein. Zum Kundenstamm werden sowohl Privat-Kunden als auch Unternehmen und Händler gehören. Ich habe keine Angestellten. Für dieses Vorhaben suche ich nun eine passende Rechtsschutzversicherung. Es gibt unzählige Angebote bezüglich einer Rechtschutzversicherung für Selbstständige, die alle möglichen Bereiche abdecken. Die meißten bieten:
Schadensersatz-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Disziplinar- Standes-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Arbeits-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Datenschutz-Rechtsschuzt
Für mich stellt sich jetzt die Frage, was davon für mich sinnvoll ist, oder ob ich für mein Vorhaben eine Rechtsschutzversicherung brauche die andere Bereiche abdeckt, und wenn, dann welche?
Ich hoffe ich bekomme hier eine Antwort die mich weiterbringt.
Danke schon mal im Voraus
MfG
Alezimm

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Sie haben völlig richtig erkannt, dass es eine Vielzahl von Rechtsschutzversicherungsmöglichkeiten gibt.

Das Leistungsangebot der jeweiligen Anbieter ist schwer zu überschauen und lässt sich nicht im Allgemeinen beschreiben, da stets besonderes Augenmerk auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu legen ist.

Daher ist eine Beantwortung Ihrer Frage dahingehend, was aus dem von Ihnen genannten Katalog an Versicherungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Angelegenheit, nämlich der nebenberuflichen Tätigkeit als Onlinedienstanbieter, derzeit am sinnvollsten erscheint in dieser Form einfach so gut wie unmöglich.

Gewiss könnten Sie einzelne Ihnen vorliegende Versicherungsangebote von einem Rechtsanwalt dahingehend überprüfen lassen, ob das jeweilige Angebot für Ihre Situation sinnvoll erscheint. Bei einem solchen Vorgehen müssten Sie jedoch in Hinsicht auf die von Ihnen geplante geschäftliche Tätigkeit und den nicht zu unterschätzenden Bearbeitungsaufwand des beratenden Rechtsanwaltes damit rechnen, dass relativ hohe Beratungskosten anfallen werden.

Für Ihrer Situation möchte und kann ich nicht zum Abschluss einer bestimmten Versicherungsart raten. Einen bestimmten Versicherer zu empfehlen ist den Rechtsanwälten im Übrigen aus berufsrechtlichen Gründen ohnehin untersagt.


Sie sagen allerdings selbst, dass Sie sich noch nicht im Klaren darüber sind, welche Risiken Sie überhaupt absichern wollen bzw. sollten. Hierzu möchte ich anmerken, dass eine juristische Überpfrüfung Ihres künftigen Internetauftrittes in jedem Fall zu empfehlen ist. Desweitern ist es vor dem Beginn einer nebenberuflichen Tätigkeit stets ratsam, auch zu steuerrechtlichen Fragen die Beratung eines Experten einzuholen.

Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben, weise auf die kostenfreie Nachfragefunktion hin und verbleibe

mit freunlichen Grüßen

Dipl.-Jur. M. Kohberger
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 4. April 2007 | 18:59

Bevor das Portal online geht, wird es auf jeden von einem Rechtsanwalt überprüft. Die AGB´s werden werden ebenfalls vom Rechtsanwalt erstellt. Kann man da denn da im Voraus schon in etwa sagen welche Risiken solch ein Portal birgt bzw. wo es oft bei solchen Portalen rechtliche Probleme gibt, mal abgesehen vom Teledienstgesetz?
Wie beschrieben, keine Angestellten, gewerbliche Kunden und "privat" Kunden, kostepflichtige Anzeigen, alles findet über internet statt.
Z.B. könnte doch der Datenschutz für mich eine Sache sein, wo ich drauf schauen sollte, weil ich ja mit Kundendaten umgehe, die sich registrieren!?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. April 2007 | 20:24

Vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:

Gewiss ist ein vertraulicher Umgang mit den Daten der Benutzer Ihrer künftigen Website erforderlich.

Bevor Sie die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einem Rechtsanwalt in Auftrag geben und die Website als solche überprüfen lassen, sollten Sie das konkrete Geschäftsvorhaben für sich und die künftigen Kunden jedoch so konkret wie möglich umschreiben.

Ihr Konzept wird hier von Ihnen nur sehr knapp umrissen.

Wichtig erscheint mir unter anderem die Klärung der Frage, mit wem und wie Sie in Geschäftskontakt und in Folge dessen auch in verbindliche Geschäftsbeziehungen treten werden.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, so wollen Sie die Nutzung der Website kostenlos gestalten und für die Aufgabe von Inseraten einen gewissen Geldbetrag einfordern.

Dies ist ein allgemein gängiges Geschäftskonzept, wobei ich alleridngs ausdrücklich darauf hinweise, dass ich im Rahmen der hier möglichen Erstberatung keine Unternehmensberatung leisten kann. In wirtschaftlicher Hinsicht wichtig erscheint mir allerdings schon, dass Sie sich frühzeitig auch Gedanken machen, wie Sie potentielle Kunden und auch Interessenten für die aufgegebenen Anzeigen auf die geplante Website aufmerksam machen wollen. Dieses Unterfangen hat sich in der Vergangenheit oftmals als äußerst schwieriges Unterfangen herausgestellt.

Bei der Umgsetzung Ihres Konzeptes empfiehlt es sich außerdem besonderes Augenmerk darauf zu richten, wer mit wem welchen Vertrag schließt und dies dementsprechend in den AGB`s auch umzusetzen.

Bei dem persönlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt sollte auch die Frage angesprochen werden, inwieweit Sie die Haftung durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausschließen können und sollten.

Ich hoffe Ihnen fürs Erste weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Jur. M. Kohberger
Rechtsanwalt




FRAGESTELLER 2. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER