Kündigung durch den Mieter + Rücknahme
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Dem Vermieter war es recht.Er hatte mit dem Mieter direkt nach dem Tod der Nießbraucherin 6 Monate Zeit zum Auszug ausgehandelt.Der Mieter wollte in dieser Zeit seine eigene Wohnung im selben Haus erst renovieren und dann dort einziehen. 14 Tage später zieht der Mieter diesen Auszug zurück, mit der Begründung, er habe nicht gewußt, daß der Mietvertrag noch besteht, sonst hätte er nicht gekündigt. In der Zwischenzeit hatte der Vermieter schon einem Nachfolger die Wohnung versprochen. Er kann nicht einziehen, weil der Mieter die Wohnung nicht verläßt und die renovierte Wohnung vermietet hat.