Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Der Mieter ist für die Wohnung dann nicht mehr verantwortlich, wenn diese an den Vermieter ordnungsgemäß übergeben worden ist. Ob dies der Fall ist, könnte hier fraglich sein, da lediglich die Schlüssel übergeben worden sind. Es bedarf grundsätzlich einer entsprechenden Erklärung, dass der Vermieter wieder die Wohnung in seinen Besitz nimmt und den Mieter aus seiner Verantwortung entlässt. Dies wird zumeist durch ein entsprechendes Übergabeprotokoll geschehen und einer entsprechenden Besichtigung nach dem der Vermieter wieder die tatsächliche Sachherrschaft über die Wohnung übernimmt.
Will man diese Konstellation in die Schlüsselübergabe hineininterpretieren, insbesondere dass der Vermieter auf eine förmliche Untersuchung der Wohnung verzichtet hat, könnte man eine Entlassung des Mieters annehmen.
Ab diesem Zeitpunkt geht sodann die Gefahr einer Verschlechterung oder eines Schadens auf den Vermieter über, sofern er einen solchen hätte nicht erkennen können.
Daher kommt es weiterhin auch auf die weiteren Umstände an, zum Beispiel wie der Schaden konkret entstanden ist, also ob zum Beispiel der Wasseranschluss defekt gewesen ist oder ob tatsächlich der Hahn aufgedreht gewesen ist.
Beweisrechtlich dürfte es daher ohne weiteres schwierig werden, die genaue Ursache herauszufinden.
Sofern also mit der Schlüsselübergabe hier der Vermieter einverstanden gewesen ist, dass die Wohnung wieder in seinen Besitz geht, ist er ab diesem Zeitpunkt auch verantwortlich, es sei denn er weist nach, dass der Anschluss bereits vor der Schlüsselübergabe aufgedreht worden ist.
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Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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