Renovierung bzw. Schönheitsreparaturen bei Auszug
vom 30.11.2008
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 01.06.2003 ein damals neu gebautes Haus gemietet. ... Wir haben in den 5 Jahren nicht renoviert, da es nicht notwendig war (sind nur zu zweit, keine Kinder, keine Haustiere, Nichtraucher, waren wenig zu Hause). ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küchen, Bäder und Duschenalle 3 Jahre b) Wohnräume, Schlafräume, Flure, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre c) sonstige Nebenräume und sämtliche Lackarbeitenalle 7 Jahre 4.