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Nachbar schreit regelmässig Kleinkind und Mutter an

5. Dezember 2023 18:40 |
Preis: 40,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.


Die Mutter meines 3jährigens Kindes wohnt in einer privaten Eigentümergemeinschaft zur Miete.
In einer Großstadt.

Das Haus liegt in einer "besseren" Ecke.
Die Bewohner sind fast ausnahmslos Akademiker.

Ein etwa 45jähriger Nachbar wohnt im Erdgeschoss. Daher muss die Mutter und mein Kind täglich mehrfach an dieser Wohnung vorbei.

Dabei reisst der Nachbar seit geschätzt 2 Jahren immer mal wieder die Wohnungstür auf und schreit Mutter und Kind an.

Die Gründe sind verschieden:
-Das Kind ist zu laut(Dies ist der häufigste Grund),
-Der Kinderwagen steht schlecht,
-Es wird zuviel Dreck reingetragen.

Am Sonntag gab es einen besonders krassen Fall. Unser Kind konnte krankheitsbedingt zwei Wochen die Wohnung nicht verlassen.
Es ging ihm sehr schlecht. 40° Fieber, Atemnot, Inhalationen.

Am Sonntag ging es dann wieder und die Mutter wollte ihm eine Freude machen und ihn zum Weihnachtsmarkt bringen.

Im Treppenhaus wagte es mein Sohn dann, die Weihnachtsdekoration des besagten Nachbarn zu berühren.
Der Nachbar schoss aus seiner Wohnung raus und schrie Mutter und Sohn zusammen.
Unser Sohn bekam Angst und versteckte sich hinter seiner Mutter.

Der Nachbar beruhigte sich überhaupt nicht mehr.
Zum wiederholten Male hieß es, unser Sohn wäre schlecht erzogen.

Ich habe Dem Nachbarn bereits vor etwa 1,5 Jahren gesagt, dass Kinderlärm hinzunehmen ist und ihm auch entsprechende juristische Quellen als Link geschickt.

Auch verhält sich die Mutter immer de-eskalierend.

Im Sommer ist übrigens meistens Ruhe, mit Einsetzen der dunklen Jahreszeit häufen sich die Wutanfälle. Das lässt vermuten, dass besagter Nachbar im Winter schlechtere Laune hat.

Da sich die Vorfälle in letzter Zeit wieder häufen, muss eine endgültige Lösung her.

Meine Fragen:

1. Besteht hier die Möglichkeit einer Strafanzeige?
Dieses permanente Anschreien gefährdet das Wohl unserers Kindes.
2. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, auf denen ein Anwalt gegen den Nachbarn tätig werden kann?
3. Der Vermieter sagt, es wäre nicht seine Angelegenheit. Stimmt das?
4. Was kann man sonst noch unternehmen?

Danke & Freundliche Grüße

5. Dezember 2023 | 19:26

Antwort

von


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30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte, wie folgt:

Zunächst einmal tut es mir leid, dass Sie und Ihre Familie solche Erfahrungen machen müssen. Es ist wichtig zu verstehen, dass jeder das Recht auf eine friedliche Nutzung seiner Wohnung hat. Hier sind meine Antworten auf Ihre Fragen:

1. Strafanzeige: Beleidigungen und Bedrohungen können strafrechtlich relevant sein. Problematisch ist jedoch häufig die Beweislage und dass die Behörden erfahrungsgemäß in solchen Fällen häufig zu Einstellungen übergehen. Hier ist es immer eine Abwägungsfrage. Auf der einen Seite kann Druck aufgebaut werden, der dazu führt, dass sich derartige Vorfälle verringern, andererseits könnte es auch zu einer müßigen und kleinteiligen Eskalation beitragen, welche in Nachbarschaftssachen des Öfteren anzutreffen ist.

2. Anwaltliche Schritte: Ein Anwalt kann eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn einreichen, wenn dieser das Leben Ihrer Familie unzumutbar stört. Dies kann jedoch ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein. Im Vorfeld kann es sinnvoll sein, dass ein Anwalt zunächst außergerichtlich zur Unterlassung auffordert und verdeutlicht, dass andernfalls weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann einen ersten Druck aufbauen, welche jedoch nicht derart empfindlich ist, dass eine weitere aufwendige Eskalation droht.

3. Rolle des Vermieters: Der Vermieter hat grundsätzlich die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Mieter ihre Wohnungen in Ruhe nutzen können. Wenn der Nachbar Ihre Familie ständig belästigt, kann der Vermieter aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann eine Abmahnung oder im Extremfall sogar eine Kündigung beinhalten.

4. Weitere Maßnahmen: In Ihrem Fall dürfte ein anwaltliches Unterlassungsschreiben einen ersten Schritt darstellen. Sollte dieses keinen Erfolg versprechen, könnten weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Ein Mediationsverfahren wäre anschließend denkbar, allerdings setzt dies auch die Kooperationsbereitschaft des Nachbarn voraus. Andernfalls bleibt noch der Klageweg und ein Vorgehen gegen den Vermieter. Da der Vermieter jedoch bereits signalisiert hat, in dieser Angelegenheit nicht zuständig zu sein, wäre auch hier mit Konflikten zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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