Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte, wie folgt:
Zunächst einmal tut es mir leid, dass Sie und Ihre Familie solche Erfahrungen machen müssen. Es ist wichtig zu verstehen, dass jeder das Recht auf eine friedliche Nutzung seiner Wohnung hat. Hier sind meine Antworten auf Ihre Fragen:
1. Strafanzeige: Beleidigungen und Bedrohungen können strafrechtlich relevant sein. Problematisch ist jedoch häufig die Beweislage und dass die Behörden erfahrungsgemäß in solchen Fällen häufig zu Einstellungen übergehen. Hier ist es immer eine Abwägungsfrage. Auf der einen Seite kann Druck aufgebaut werden, der dazu führt, dass sich derartige Vorfälle verringern, andererseits könnte es auch zu einer müßigen und kleinteiligen Eskalation beitragen, welche in Nachbarschaftssachen des Öfteren anzutreffen ist.
2. Anwaltliche Schritte: Ein Anwalt kann eine Unterlassungsklage gegen den Nachbarn einreichen, wenn dieser das Leben Ihrer Familie unzumutbar stört. Dies kann jedoch ein langwieriger und kostspieliger Prozess sein. Im Vorfeld kann es sinnvoll sein, dass ein Anwalt zunächst außergerichtlich zur Unterlassung auffordert und verdeutlicht, dass andernfalls weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dies kann einen ersten Druck aufbauen, welche jedoch nicht derart empfindlich ist, dass eine weitere aufwendige Eskalation droht.
3. Rolle des Vermieters: Der Vermieter hat grundsätzlich die Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle Mieter ihre Wohnungen in Ruhe nutzen können. Wenn der Nachbar Ihre Familie ständig belästigt, kann der Vermieter aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann eine Abmahnung oder im Extremfall sogar eine Kündigung beinhalten.
4. Weitere Maßnahmen: In Ihrem Fall dürfte ein anwaltliches Unterlassungsschreiben einen ersten Schritt darstellen. Sollte dieses keinen Erfolg versprechen, könnten weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Ein Mediationsverfahren wäre anschließend denkbar, allerdings setzt dies auch die Kooperationsbereitschaft des Nachbarn voraus. Andernfalls bleibt noch der Klageweg und ein Vorgehen gegen den Vermieter. Da der Vermieter jedoch bereits signalisiert hat, in dieser Angelegenheit nicht zuständig zu sein, wäre auch hier mit Konflikten zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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