0% Mwst. bei einem Werkvertrag aus 2022 mit finaler Vertragserfüllung in 2023
vom 6.3.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Timm Jacobsen / Isernhagen
Es entsteht doch erst ein Anspruch auf den Werklohn (Schlussrechnung) mit Fertigstellung vom gesamten Werk. Erst mit der "letzten" Schraube darf somit die Rechnung mit 0% auf die befreiten Leistungen hier Solaranlage gestellt werden? Ist es daher richtig, dass trotz einer Teilbauabnahme in 2022 für die gesamte Photovoltaikanlage erst mit Erfüllung von Leistungen, die nicht 0% unterliegen (Wallbox) die Rechnung gestellt werden darf (Schlussrechnung) und somit die in 2022 bezahlte Mwst. zurück gefordert werden kann?