Schaden am Treppenhaus / Haustür durch E-Bay Käufer
vom 24.8.2019
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe per ebay-kleinanzeigen ein Sofa zur Selbstabholung im 2. Stock verkauft. Der Käufer hat beim Transport durch das Treppenhaus Schäden am Putz verursacht (auch Aussenputz) sowie die Haustür (Tür nach draussen, nicht meine Wohnungstür) verkratzt.