Gebrauchtwagen defekt
vom 3.4.2008
35 €
Historischer Preis
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Nachdem ich dem Autohaus am 31.03.08 einen Brief vorab per Fax und per Einschreiben mit Rückschein geschickt habe, in dem ich die Fertigstellung der Reparatur bis zum 04.04.08 sowie eine Berichterstattung über beide Reparaturen verlangte (einen eventuellen Schadenseratzanspruch würde ich mir vorbehalten), ansonsten würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten, rief der Verkäufer heute an und teilte mit, dass man an der Reparatur immer noch dran sei, dass es aber der 05.04. oder der 07.04.08 werden könnte. ... Haben wir die Möglichkeit, die Annahme des PKW´s nach dem 04.04.08 zu verweigern, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzuverlangen?