Kündigungsfrist seitens Arbeitnehmer
vom 26.3.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Mein Arbeitsvertrag enthält folgende Kündigungsregelung: "Es gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Soweit gesetzliche oder andere zwingende Bestimmungen längere Kündigungsfristen vorsehen, gelten diese für beide Seiten." Das Arbeitsverhältnis besteht seit 15 Jahren.