Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ihr Ansinnen ist richtig, wenn Sie 1 & 1 eine letzte Erfüllungsfrist setzen wollen und für den Fall der Nichterfüllung eine Kündigung aus wichtigem Grund androhen.
Denn andererseits wäre es Ihnen nicht mehr zumutbar, auf eine Vertragserfüllung noch länger zu warten.
Nicht vergessen darf man auch, dass Ihnen möglicherweise schon ein Schaden aufgrund der vorübergehenden Nichterfüllung entstanden ist - unabhängig von einer Kündigungsmöglichkeit.
Es kann dann nicht nur Schadensersatz verlangt werden, sondern auch für die Zeit der Nichtleistung wäre (anteilig) diese auch nicht zu zahlen.
Insofern können Sie dann hinsichtlich dessen und auch in Bezug auf Schadensersatzansprüche aufrechnen, etwa durch (vorübergehend/teilweise) Einstellung des Lastschriftverfahrens.
Auch wäre daran zu denken, Aufwendungsersatz zu verlangen, wenn Sie für die Zeit der Nichtleistung auf andere Anbieter etc. ersatzweise zurückgreifen müssten bzw. sonst höhere Kosten haben.
Dieses wäre ebenfalls dem Anbieter mitzuteilen und gegebenenfalls schriftlich zu belegen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.