Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie sind die Mieter denn an die Schlüssel der 2. Wohnung gekommen?
Der reguläre Weg wäre, dass man die Mieter bzw. deren Anwalt, wenn diese nun einen haben, anschreibt und unter Fristsetzung binnen einer Woche zur Herausgabe des Schlüssels auffordert, andernfalls wegen der rechtswidrigen Nutzung die Geltendmachung von Schadensersatz ankündigt.
Was die 1. Wohnung anbelangt, bei welcher offenbar ein Mietverhältnis besteht, müssten Sie auf Räumung klagen Die Räumungsklage macht Sinn, wenn die Mieter mit der Rückgabe der Wohnung in Verzug sind.
Gerne kann ich mich um die Angelegenheit außergerichtlich oder auch gerichtlich kümmern.
Dazu müsste ich mir dann aber vorab den Mietvertrag und Schriftverkehr ansehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
21. November 2022
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13:34
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
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