Bis zum Krankenhausaufenthalt lebte sie allein in ihrem Haus und wurde von einem Pflegedienst versorgt. ... Nahe Angehörige im Sinne von <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/PflegeZG/7.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 7 PflegeZG: Begriffsbestimmungen">§ 7 Absatz 3 PflegeZG</a> sind • Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder. ... Meine Mutter zieht ja quasi um, und benötigt Sachen aus ihrem Haushalt, Sachen müssen neu angeschaftt werden, ihr Haus muss versorgt werden etc.pp