Vermögensanrechnung §§ 26 ff BAföG
vom 10.3.2014
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Das geld war für einen längeren Zeitraum fest angelegt, und meine Tochter sollte auf das Konto erst zu einem späteren Zeitraum, z.B. wenn sie heiratet, zugreifen. ... Sie konnte über das Geld nicht frei verfügen, da sie einerseits von dem Konto nichts wusste und anderererseits das Geld zweckgebunden war.