Abzocke mit 'Abbildung ähnlich' und dann anderen Artikel wie beschrieben erhalten!
10.03.2006 22:15
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Hallo
ich habe mir vor einigen Wochen diese Stoßstange durch ein höchstgebot ersteigert.
hier der Link
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8030962152&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1
Nun mein Problem
in der Artikelbeschreibung steht
"Verkaufe hier mein Original Spoilerstoßstange"
erhalten habe ich nicht die abgebildete Stoßstange, wobei ich mich von dem satz " Bild ähnlich habe leider kein besseres" teuschen lassen habe, ausserdem kenn ich die genaue rechtliche definition von "Abbildung ähnlich" nicht, ich hätte eine ander Farbe erwartet. Die gelieferte Stoßstange ist jedoch von einem anderen Baujahr und ist völlig anders als die abgebildete. Desweiteren lässt einen der Anhang "habe leider kein besseres" glauben das es sich genau um die abgebildete Stoßstange handelt.
Ich habe dem Verkäufer darufhin eine E-mail geschickt in der ich darauf hingewiesen habe das es sich hier nicht um die richtige Stoßstange handelt und ich binnen 14 Tagen mein Geld zurück haben will und dann daraufhin die Stoßstange zurückschicken werde, da es mit der Lieferung schon etliche schwierigkeiten gegeben hatte, habe ich auch mit rechtlichen schritten gedroht (war vieleicht eine überreaktion da sich meines Erachtens immer eine Lösung für ein solches Problem findet)
worauf zurückkam:
Herr K ,die Stoßstange ist nachweißlich an einem 2.0 L 16V OPC (1) verbaut gewesen habe nie behauptet das Sie an einem OPC (2) angebaut war,habe sie erweitert in dem ich damals den Schwarzen Original gegen einen Zubehör Spoiler getauscht und alles lakieren lassen habe .Alles Entspricht der Artikelbeschreibung,in der Beschreibung stand auch EINDEUTIG Bild ähnlich,nicht das es auch genau diese ist ,damit aus dem Grund keine Missverständnisse mit OPC (2)Turbo wie jetzt entstehen !!!!????
Aus diesem Grund ist es kein Betrug und kein Grund gegeben für eine Anzeige,habe meinen Anwald deshalb kontaktiert und der hat mir versichert das auch in seinen Augen alles der Beschreibung enspricht,und der Käufer die Artikelbeschreibung ja durchliest und ggf. Fragen stellt wenn etwas offen oder unklar sei,sehe mich daher nicht im Unrecht und nach 6 Wochen nicht zur Rückerstattung der Kaufsumme da Sie mir Ja nachweislich signalisiert haben das Alles in Ordnung ist,kann nicht wissen was Sie damit machen ,kann sich ja mitlerweile in Ihrem Besitz ein frisch endstandener Fehler den Sie mir dann zurückschicken wollen um neu zu kaufen und nach Benutzung das Geld zurück fordern ,sehe das als Beleidigung aber als begründet erledigt und werde wenn nötig meinen Anwald weiter damit betrauen...
Mein Problem:
Ich war zum Zeitpunkt des Kaufes im Urlaub 17.01.06 als das Packet angekommen ist habe ich es von meiner Lebensgfährtin und meinem Freund öffnen lassen und mir wurde bestätig, dass der Lieferumfang und der beschriebene Zustand korrekt sind, sie haben allerdings nicht gewußt das es sich um den falschen typen handelt, ich habe darauf hin ein positive Bewertung bei Ebay gegeben. Ich bin am 08.03.06 nach Hause gekommen und habe mir die Stoßstange angeschaut und stellte natürlich sofort fest das es der falsche Typ war.
In der E-mail schreibt Herr S das es sich um die OPC 1 Stoßstange handelt,
abgebildet ist eine OPC 2 Stoßstange, es wird nirgends in der Artikelbeschreibung genau aufgeführt das es sich genau um diese oder NICHT um diese abgebildete Stoßstange handelt.
Sie sehen auch das in der E-mail nachträglich in Klammern die Bezeichnung (1) und (2) eingefügt sind, nicht jedoch in der Artikelbeschreibung.
1.Kann ich nun nach diesem Zeitraum wegen Sachmangel den
Kaufpreis incl Versand und Rückversand zurückverlangen?
Als weiteren Punkt wird in der Artikelbeschreibung erwähnt das es sich um eine Original Spoilerstoßstange handelt,
in der E-mail gibt Herr S. allerdings zu " habe sie erweitert in dem ich damals den Schwarzen Original gegen einen Zubehör Spoiler getauscht habe...." Was für mich heißt, dass die von ihm angebotene und verkaufte OPC 1 Stoßstange nicht mit dem gelieferten Produkt übereinstimmt.
(welcher noch dazu ohne allgemeine Betriebserlaubniss geliefert und als original verkauft wurde)
2. Ist es möglich wenn nicht aus erstem Grund (wegen der irreführenden Abbildung) wegen der nicht "original" wie beschrieben gelieferten Stoßstange aus Sachmangel laut $ 434 BGB (Nichtübereinstimmung der Artikelbeschreibung mit geliefertem Produkt) nach diesen 6 Wochen von dem Kaufvertrag zurückzutreten ?
3. In der E-mail von Herrn S steht das ich mich ja hätte informieren und nachfragen hätte können, doch ist es nicht so das die Aufklärungspflicht bei Herrn S. liegt da er der Verkäufer ist?
4. Währe ein Rechtsstreit bei dieser Summe überhaupt zu empfehlen und wie würden sie die Sache in meiner Partei einschätzen ?
5. Falls sie der Auffassung sind das ich im Recht bin wie sollte ich weiter vorgehen um mein Geld zurückzuerhalten ?
Ich hoffe das sie mir bei meinen Fragen helfen können
und bedanke mich bereits im voraus
mfg
Der Rechtlichunwissende