Betriebsbedingte Kündigung nach Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Um den Kontakt zum Arbeitgeber beizubehahlten habe ich während meiner Elternzeit im 8-Wochenrhythmus samstags dort gearbeitet als „geringfügige Beschäftigung". ... Diese Nachricht hat mich persönlich getroffen.Eine einvernehmliche Einigung habe ich abgelehnt und darum gebeten, mir doch dann zu kündigen, damit ich nicht von der Agentur für Arbeit gesperrt werde. ... Da ich dieses Verhalten unfair finde, möchte ich meinem Arbeitgeber es nicht so leicht machen, sich von mir zu trennen und gegebenenfalls eine Abfindung zu erlangen.