Vorfälligsentschädigung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Wohnung kaufen wollen.Darlehn wurde von der Bank genemigt,Wohnung vom Notar beglaubigt.Dann hieß es das der Mieter Vorkaufsrecht hätte und nun stehe ich mit einem Darlehn(Schufaeintrag),aber ohne Wohnung da.Muss ich die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen? Was kann ich jetzt tun? Vielen Dank für Ihre Antwort