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Privat Darlehen Rückzahlung gekürzt

8. November 2022 10:13 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo zusammen!
Folgende Situation hat sich ergeben und ich benötige Hilfe.

Ich habe damals, nach einer Trennung, einen privaten Darlehensvertrag bei den Ex Schwiegereltern unterzeichnet, da diese mir finanziell meine Ausbildung ermöglicht haben.

Dieser wurde damals auf eine 580€ höhere Summe, als der Betrag, den ich schuldig war ausgestellt.

Von zwei Leuten beeinflusst, oder an die Wand geredet habe ich diesen schlussendlich unterzeichnet. In letzter Konsequenz auch aus dem Antrieb, schnellst möglich die Sache hinter mir zu haben und aus der Situation raus zu kommen.

Zum Verständnis: Der Differenzbetrag resultiert aus Schulden der Tochter, welche auf mich abgewälzt wurden.

Es gibt einmal eine Handschriftliche Aufstellung aus der ersichtlich ist, wieviel Geld ich wirklich schuldig war und auf der anderen Seite den Darlehensvertrag, ohne Auflistung der einzelnen Positionen, lediglich mit einer 580€ höheren Gesamtsumme.

Jetzt habe ich letzte Woche, anders als vereinbart, nicht weiter in Raten gezahlt, sondern die noch offen stehende Summe (geringerer und korrekter Betrag) mit einem Mal gezahlt.

Die Gegenseite besteht auf den Differenzbetrag und ich bin Aufgrund des o.g. Sachverhaltes nicht ohne Weiteres bereit, die Summe zu zahlen.
Da ich nachweislich nicht der Verursacher des geschuldeten Betrages bin.

Über eine Hilfreiche Antwort wurde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

8. November 2022 | 10:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Wenn der Darlehensvertrag über die höhere Summe, wie von Ihnen beschrieben, so abgeschlossen wurde, so gilt grundsätzlich erst einmal dies.

Hiernach würde die Rückzahlungspflicht bestehen.

Eine Möglichkeit, den Vertrag anzufechten, würde dann bestehen, wenn Sie durch Täuschung oder Drohung zum Abschluss des Vertrag genötigt wurden.

Nach Ihrer Schilderung dürfte dies hier wohl noch nicht erfüllt sein.

Zudem müsste die Täuschung oder Drohung von Ihnen in einem denkbaren gerichtlichen Verfahren bewiesen werden, wenn die Gegenseite (wovon auszugehen ist) dies bestreitet.

Auch dies wäre ohne geeignete Beweismittel wie Schriftverkehr oder Zeugen schwierig.

Insofern ist hier leider davon auszugehen, dass die Gegenseite das geforderte Geld von Ihnen verlangen kann und diesen Anspruch auch durchsetzen könnte.

Denkbar wäre noch ein eigener Erstattungsanspruch gegen die Tochter. Dieser würde aber nicht vorliegen, wenn Sie mit dem Vertrag deren Schulden ohne weitere Vereinbarung freiwillig und bewusst übernommen hätten.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jannis Geike
Rechtsanwalt


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