Im Mietvertrag steht zu diesen Punkten folgendes: "§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume ... 4. a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. ... Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind, es sei denn, dass den Vermieter insoweit ein Verschulden trifft. ... § 21 Beendigung des Mietverhältnisses 1. ... - Sollte der Vermieter ein Angebot für die Arbeiten von einer Firma einholen, muß ich für diese Kosten aufkommen, auch wenn er die Arbeiten dann garnicht durchführt?