Werkzeugkosten: Der Besteller erwirbt auch für den Fall , dass er zur Zahlung eines Anteils an den Werkzeugkosten verpflichtet ist, keinen Anspruch auf Überlassung der Fertigungsmittel nach Beendigung des Auftrages. ... Unvorhergesehene Hindernisse gleichviel, ob sie in unserem Hause, bei unserem Lieferwerk oder dessen Unterlieferanten eintreten wie: Fälle höherer Gewalt, Ausschuss werden oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung etc. entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. ... Der Lieferer hat auch in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Leistung.