Anspruch auf Lohnzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Da er aber eine andere Ausbildung bereits zum 01.09.2010 beginnen wollte, haben wir uns mündlich mit ihm verständigt, sein Arbeitsverhältnis früher zu beenden und seinen Vertrag zum 30.08. abgerechnet und ihn auch abgemeldet. ... Aber hat er noch Anspruch auf seine Vergütung?