Wird ein Auslieferungsersuchen an alle staaten, Wenn nicht wenn nicht wäre ja somit die Verjährung
hallo, hatte gestern folgende frage gestellt aber sie wurde mir nicht ganz beantwortet frage lautete: " im jahr 2000/2001 wurde gegen A wegen verschiedener betrugsdelikte haftbefehl ausgestellt. man hat A dann auch festgenommen es kam aber zu keiner vernehmung weil A aus der psychatrie verhaftet wurde und auf dem polizeiamt eine amtsaerztin den haftbefehl wegen des paragraphen 20stgb aufgehoben hat. meine frage wie sieht es mit der verjaehrung aus, da es ja nie zu einer vernehmung kam. kommt A der paragraph 20 zugute?