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Fahren ohne Fühereschein

25. Januar 2007 09:31 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,unser Sohn(bald 19 Jahre)wurde erwischt beim Fahren ohne Führerschein,mit 1,1 Promille und mit 0,83 g Mariuhana.Er hatte ohne Wissen und Zustimmung das Auto seines Vaters genommen.Er ist bereits mit dem BtMG in Konflikt geraden.Es gab aber kein Verfahren wegen geringfügikeit.Er ist noch ohne Lehrstelle und besitzt kein Einkommen.Ist es angebracht das er sich einen Anwalt nimmt und kann er Rechtsbeistand erwarten.Vielen Dank

25. Januar 2007 | 11:17

Antwort

von


(204)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 24 StVG , die mit Geldstrafe oder im Einzelfall auch mit Freiheitsstrafe belegt ist; außerdem wird diese mit 6 Punkten im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen.

Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille ist bei allen Kraftfahrern absolute Fahruntüchtigkeit gegeben. Ihr Sohn hat sich demnach auch nach § 316 StGB strafbar gemacht, wonach ebenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden kann.

Des weiteren liegt eine Straftat wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln vor gemäß § 29 BtmG.


Da Ihr Sohn noch Heranwachsender im Sinne des JGG ist, kommt auch die auschließliche Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht.


Vor diesem Hintergrund ist es dringend empfehlenswert, einen auf Verkehrsrecht sowie Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Kollegen aufzusuchen, der nach Akteneinsichtnahme die richtige Verteidigungstrategie ausarbeiten kann.

Ein Recht auf Pflichtverteidigung/ notwendige Verteidigung wird eher nicht bestehen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben und verbleibe mit

freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin

Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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